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Ich beschäftigt mich als Strafverteidiger, bundesweit mit Strafverteidigung auf allen Gebieten des Strafrechts.
Insbesondere aber auf den folgenden Gebieten;
Jugendstrafsachen
Betäubungsmittelstrafsachen
Sexualstrafsachen Kapitalstrafsachen Verkehrsstrafsachen und
Ordnungswidrigkeiten
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Eine
professionelle Strafverteidigung richtet sich nicht nach dem Ansehen
der Person, oder nach dem Tatvorwurf. Dahingehende moralische Erwägungen
spielen für die Übernahme eines Mandats keine Rolle.
Auch gilt für mich der Grundsatz; Trennung von Profession und Gesinnung.
Ich werde durchaus auch als Pflichtverteidiger tätig, falls die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
In
Bezug auf mein Engagement macht es insoweit auch keinen Unterschied, ob
es sich um eine sog. Pflichtverteidigung, oder eben um eine
Wahlverteidigung handelt. Denn eine Verteidigung zweiter oder gar dritter Klasse gibt es für mich nicht! Ich übernehme die Vertretung im; Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Strafvollzug und Strafvollstreckung aber und insbesondere auch im Maßregelvollzug
Selbstverständlich wird auch durch mich eine umfassende Betreuung von inhaftierten Mandanten gewährleistet.
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