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Rechtsanwalt Feltus
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Ich beschäftigt mich als Strafverteidiger, bundesweit mit Strafverteidigung auf allen Gebieten des Strafrechts.


Insbesondere aber auf den folgenden Gebieten;

  Jugendstrafsachen 

Betäubungsmittelstrafsachen

Sexualstrafsachen

  Kapitalstrafsachen

  Verkehrsstrafsachen und

Ordnungswidrigkeiten

 

Eine professionelle Strafverteidigung richtet sich nicht nach dem Ansehen der Person, oder nach dem Tatvorwurf. Dahingehende moralische Erwägungen spielen für die Übernahme eines Mandats keine Rolle.


Auch gilt für mich der Grundsatz; Trennung von Profession und Gesinnung.

Ich werde durchaus  auch als Pflichtverteidiger tätig, falls die Voraussetzungen hierfür vorliegen.


In Bezug auf mein Engagement macht es insoweit auch keinen Unterschied, ob es sich um eine sog. Pflichtverteidigung, oder eben um eine Wahlverteidigung handelt.
Denn eine Verteidigung zweiter oder gar dritter Klasse gibt es für mich nicht!

Ich übernehme die Vertretung im;

    Ermittlungsverfahren,

    Hauptverfahren,

    Strafvollzug und Strafvollstreckung

    aber und insbesondere auch im Maßregelvollzug

Selbstverständlich wird auch durch mich eine umfassende Betreuung von inhaftierten Mandanten gewährleistet.