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Luftverkehrs-/ Luftfahrtrecht
Luftverkehrs-/ Luftfahrtrecht oder Luftrecht, bezeichnet das Rechtsgebiet, das sich mit Gesetzen, Verordnungen und anderen rechtlichen Fragen der Luftfahrt beschäftigt. In Deutschland gibt es dazu eine Reihe von Gesetzeswerken und Verordnungen: Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) regelt unter anderem die Benutzung des Luftraumes durch Luftfahrzeuge, das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) die Gefahrenabwehr und das Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz (FlUUG) die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge.

Im Zusammenhang mit der privaten, aber auch mit der beruflichen Fliegerei können sich viele Fragen auftun, insbesonder zu;

allgemeine Luftvekehrsvorschriften

Rechte und Pflichten des Luftfahrzeugführers

Zulassungs- Pflichten des Luftfahrt-Personals (JAR-FCL)

Zulassungs- u. Eintragungsproblematiken bei Luftgefährten

Haftungsfragen

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

Geltendmachung von Gewährsleistungsansprüchen

alle zugehörigen Zwangsvollsteckungsmaßnahmen




Wenn Sie hierzu, oder zu weiteren Fragen die im Zusammenhang mit dem Luftrecht stehen (wie z.B. Lizenzen, etc.) haben, hilft Rechtsanwalt Feltus Ihnen gerne weiter und gibt Ihnen die nötigen Antworten.

Als leidenschaftlicher Flieger fällt ihm zudem die Auseinandersetzung mit dieser Thematik auch sehr leicht und bereitet zudem großen Spaß.

Vereinbaren einfach mit unserem Büro einen Besprechungstermin.