Droht
ein Fahrverbot, so kann unter Umständen durch eine richtige
Verteidigung, die nur mit Hilfe eines Anwalts gewährleistet ist, dieses
vermieden werden.
Wie auch der Sachverhalt gelagert ist, ich
helfe Ihnen gerne, sich gegen die Beschuldigungen zu verteidigen und
versuch natürlich Ihnen einen guten Weg anbieten zu können.
Die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung übernehme ich in diesen Zusammenhängen gerne für Sie.
Das
eine Verteidigung nicht erfolglos sein muss, zeigt sich vor allem im
Straßenverkehr. Denn so sollen etwa 80 % aller Bußgeldbescheide das
Ergebnis mangelhafter Auswertungen sein. Olaf Neidel von der
saarländischen Gesellschaft für Unfall und Schadensforschung (
www.gfu.com ) hatte über 1.100 Bußgeldbescheide überprüft und kam zu
einem vernichtenden Urteil: „Zehn von 100 Fällen sind korrekt, zehn von
100 sind als nicht korrekt anzusehen und in 80 von 100 Fällen ist das
Beweismaterial mangelhaft ausgewertet. - Dieses Ergebnis ist
repräsentativ.“
Die Mängel, so lässt sich zusammenfassen, haben
überwiegend zwei Ursachen: entweder funktionieren die Anlagen nicht
richtig, bzw. sie werden falsch bedient, oder aber die gewonnen
Ergebnisse werden falsch ausgewertet.
Manchmal hilft es aber
auch schon, die Fristen auszuschöpfen, um dann die Einstellung des
Verfahrens wegen Eintritt der Verjährung zu beantragen.