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Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren

Sie werden nun vom Staat zur Kasse gebeten, weil Sie sich nicht "ordnungsgemäß" verhalten haben sollen. Ihnen wird nun eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen.
Nun läuft also ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Sie und Sie sind nun Betroffener.

Was Ihnen auch vorgeworfen wird (ob in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, Ihrem Führerschein oder in anderen Zusammenhängen), Sie sollten in Ihrem eigenen Interesse immer darüber nachdenken, ob Sie nicht anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Denn es ist stets empfehlenswert nicht sofort und ungesehen zu bezahlen, sondern - gerade wenn man Zweifel oder Bedenken hat - einen Anwalt aufzusuchen und sich über die Sach- und Rechtslage aufklären zu lassen.

Das Leben ist vielschichtig und so können es auch die Ihnen gemachten Vorwürfe sein.

Nur einem Anwalt ist es möglich Akteneinsicht zu nehmen und damit Kenntnis über den Verfahrensstand zu erhalten. Dieser kann dann auch beurteilen, ob ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sinnvoll ist, bzw. ob er Aussicht auf Erfolg hat.

Allein deshalb ist es notwendig einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Droht ein Fahrverbot, so kann unter Umständen durch eine richtige Verteidigung, die nur mit Hilfe eines Anwalts gewährleistet ist, dieses vermieden werden.

Wie auch der Sachverhalt gelagert ist, ich helfe Ihnen gerne, sich gegen die Beschuldigungen zu verteidigen und versuch natürlich Ihnen einen guten Weg anbieten zu können.

Die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung übernehme ich in diesen Zusammenhängen gerne für Sie.

Das eine Verteidigung nicht erfolglos sein muss, zeigt sich vor allem im Straßenverkehr. Denn so sollen etwa 80 % aller Bußgeldbescheide das Ergebnis mangelhafter Auswertungen sein. Olaf Neidel von der saarländischen Gesellschaft für Unfall und Schadensforschung ( www.gfu.com ) hatte über 1.100 Bußgeldbescheide überprüft und kam zu einem vernichtenden Urteil: „Zehn von 100 Fällen sind korrekt, zehn von 100 sind als nicht korrekt anzusehen und in 80 von 100 Fällen ist das Beweismaterial mangelhaft ausgewertet. - Dieses Ergebnis ist repräsentativ.“

Die Mängel, so lässt sich zusammenfassen, haben überwiegend zwei Ursachen: entweder funktionieren die Anlagen nicht richtig, bzw. sie werden falsch bedient, oder aber die gewonnen Ergebnisse werden falsch ausgewertet.

Manchmal hilft es aber auch schon, die Fristen auszuschöpfen, um dann die Einstellung des Verfahrens wegen Eintritt der Verjährung zu beantragen.