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Rechtsanwalt Feltus
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Verteidigung im Strafverfahren

Rechtsanwalt Feltus beschäftigt sich als Strafverteidiger, bundesweit mit Strafverteidigung auf allen Gebieten des Strafrechts. Insbesondere aber auf den folgenden Gebieten;


  Jugendstrafsachen

  Betäubungsmittelstrafsachen

  Sexualstrafsachen

  Kapitalstrafsachen

  Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten


Moralische Erwägungen spielen bei der Arbeit von Rechtsanwalt Feltus in keiner Weise eine Rolle. Eine professionelle Strafverteidigung richtet sich nicht nach dem Ansehen der Person, oder nach dem Tatvorwurf. Auch gilt für Rechtsanwalt Feltus der Grundsatz; Trennung von Profession und Gesinnung.

Rechtsanwalt Feltus wird  auch als Pflichtverteidiger tätig, falls die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

In Bezug auf sein Engagement macht es insoweit auch keinen Unterschied, ob es sich um eine sog. Pflichtverteidigung, oder eben um eine Wahlverteidigung handelt.
Denn eine Verteidigung zweiter oder gar dritter Klasse gibt es für ihn nicht!

Rechtsanwalt Feltus übernimmt die Vertretung im;
    Ermittlungsverfahren,
    Hauptverfahren,
    Strafvollzug,
    aber und insbesondere auch im
Maßregelvollzug

Selbstverständlich wird auch eine umfassende Betreuung von inhaftierten Mandanten übernommen.


Wenn Sie bei der Zustellung einer Anklage aufgefordert werden, einen Rechtsanwalt als Verteidiger zu benennen und Sie haben sich bis dahin um keinen Verteidiger gekümmert, können Rechtsanwalt Feltus dem Gericht mitteilen, das Gericht würde Rechtsanwalt Feltus dann beiordnen und zeitnah die Akte zur Verfügung stellen.
Warten Sie aber nicht zu lange, in der Regel wird Ihnen nur eine sehr kurze Frist gewährt.
Ansonsten wird ein anderer Rechtsanwalt  beigeordnet, der möglicherweise von Strafverteidigung keine Ahnung hat oder der Ihnen nicht  angenehm ist.

Ihnen ist ein Strafbefehl zugestellt worden und Sie sind sich nun nicht sicher, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, dagegen vorzugehen? 

Rechtsanwalt Feltus bietet Ihnen an, zu einem Pauschalbetrag von 125,00 € incl. MwSt, für Sie (Frist wahrend) Einspruch einzulegen, die Akte einzusehen und mit Ihnen zu besprechen, ob es sinnvoll ist, den Strafbefehl zu akzeptieren, oder eben sich gegen diesen zu verteidigen.
Sollte das Mandat weitergeführt werden, wird der gezahlte Betrag auf das weitere Honorar  selbstverständlich angerechnet.


Fragen Sie ruhig, wir helfen Ihnen gerne.