Verteidigung im Strafverfahren
Rechtsanwalt Feltus beschäftigt sich als Strafverteidiger, bundesweit mit Strafverteidigung auf allen Gebieten des Strafrechts. Insbesondere aber auf den folgenden Gebieten;
Jugendstrafsachen
Betäubungsmittelstrafsachen
Sexualstrafsachen
Kapitalstrafsachen
Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten
Moralische Erwägungen spielen bei der Arbeit von Rechtsanwalt Feltus in keiner Weise eine Rolle. Eine professionelle Strafverteidigung richtet sich nicht nach dem Ansehen der Person, oder nach dem Tatvorwurf. Auch gilt für Rechtsanwalt Feltus der Grundsatz; Trennung von Profession und Gesinnung.
Rechtsanwalt Feltus wird auch als Pflichtverteidiger tätig, falls die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
In Bezug auf sein Engagement macht es insoweit auch keinen Unterschied, ob es sich um eine sog. Pflichtverteidigung, oder eben um eine Wahlverteidigung handelt.
Denn eine Verteidigung zweiter oder gar dritter Klasse gibt es für ihn nicht!
Rechtsanwalt Feltus übernimmt die Vertretung im;
Ermittlungsverfahren,
Hauptverfahren,
Strafvollzug,
aber und insbesondere auch im Maßregelvollzug
Selbstverständlich wird auch eine umfassende Betreuung von inhaftierten Mandanten übernommen.