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Sie werden vom Staat zur Kasse gebeten, weil Sie sich nicht "ordnungsgemäß" verhalten haben sollen. Ihnen wird nun eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen.
Nun läuft also ein Ordnungs-widrigkeitenverfahren gegen Sie und Sie sind nun Betroffener.
Was Ihnen auch vorgeworfen wird (ob nun im Zusammenhang
mit dem Straßenverkehr, Ihrem Führerschein oder in anderen, auch
gewerblichen Zusammenhängen), Sie sollten in Ihrem eigenen Interesse
immer darüber nachdenken, ob Sie nicht anwaltliche Hilfe in Anspruch
nehmen.
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Denn es ist stets empfehlenswert nicht sofort und
ungesehen zu bezahlen, sondern - gerade wenn man Zweifel oder Bedenken
an der Richtigkeit der Forderung hat - einen Anwalt aufzusuchen, um sich
über die Sach- und Rechtslage aufklären zu lassen.
Das Leben ist vielschichtig und so können es auch die Ihnen gemachten Vorwürfe sein.
Nur
einem Anwalt ist es möglich, umfassende Akteneinsicht zu nehmen und
damit Kenntnis über den gesamten Verfahrensstand zu erhalten. Dieser
kann dann auch beurteilen, ob ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
sinnvoll ist, bzw. ob er Aussicht auf Erfolg hätte.
Allein deshalb ist es notwendig einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Kommen Sie gerne zu mir, ich helfe Ihnen engagiert weiter.
Wie auch der Sachverhalt gelagert ist, ich helfe Ihnen gerne, sich gegen die
Beschuldigungen zu verteidigen und versuch natürlich Ihnen einen guten Weg
anbieten zu können.
Die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung übernehme ich in diesen
Zusammenhängen auch gerne für Sie.
Das eine Verteidigung nicht erfolglos sein muss, zeigt sich vor allem im
Straßenverkehr. Denn so sollen etwa 80 % aller Bußgeldbescheide das Ergebnis
mangelhafter Auswertungen sein. Olaf Neidel von der saarländischen Gesellschaft
für Unfall und Schadensforschung ( www.gfu.com ) hatte über 1.100
Bußgeldbescheide überprüft und kam zu einem vernichtenden Urteil: „Zehn von 100
Fällen sind korrekt, zehn von 100 sind als nicht korrekt anzusehen und in 80
von 100 Fällen ist das Beweismaterial mangelhaft ausgewertet. - Dieses Ergebnis
ist repräsentativ.“
Die Mängel, so lässt sich zusammenfassen, haben überwiegend zwei Ursachen:
entweder funktionieren die Anlagen nicht richtig, bzw. sie werden falsch
bedient, oder aber die gewonnen Ergebnisse werden falsch ausgewertet.
Manchmal hilft es aber auch schon, die Fristen auszuschöpfen, um dann die
Einstellung des Verfahrens wegen Eintritt der Verjährung zu beantragen.
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