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Rechtsanwalt Feltus
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Rund um die Uhr (24h) können Sie unter der Rufnummer  in rechtlichen Notfällen, insbesondere strafrechtlichen, Hilfe anfordern, aber bitte nur in tatsächlichen Notfällen (wie z.B. Verhaftung, Durchsuchung, Beschlagnahme etc.).


0179  48 64 267

 

 

In allen übrigen Fällen gerne zu den regulären Geschäftszeiten über das Büro.

 

In jeder Lage des Strafvererfahrens können und sollten Sie einen Strafverteidiger konsultieren.

 

Sind Sie selbst nicht in der Lage, bzw. wird es Ihnen verwehrt, bitten Sie einen Angehörigen dies für sie zu tun.

 

                                                                 Bitte beachten Sie:



Egal ob sie festgenommen oder verhaftet werden, 
egal ob die Polizei ihre Wohnung, Arbeitsstätte oder Fahrzeug durchsucht, 
egal ob Sachen von Ihnen beschlagnahmt werden, 
oder ob sie weiteren strafprozessualen Maßnahmen unterworfen werden,


MACHEN SIE KEINERLEI ANGABEN ODER AUSSAGEN !!!

 

Widersprechen Sie immer förmlich jeder strafprozessualen Maßnahme.

Ein vermeintlich "freiwillig" gegebenes Einverständnis, lässt sich im Nachhinein kaum wieder aus der Welt schaffen.

Alles was Sie irgendwie, in irgendeiner Art und Weise gegenüber den eingesetzten Beamten äußern, kann Ihnen den Kopf kosten.

Oft wird nämlich das, was Sie sagen, anders aufgeschrieben, als Sie es meinten.

Sie müssen sich vor allem auch darüber im Klaren sein, dass über alle
 Äußerungen außerhalb der förmlichen Vernehmung von Ihnen, Vermerke gefertigt werden, bzw. werden können, die Sie später den Kopf kosten können. Deshalb sollten Sie keine Angaben zwischen durch, oder auch nur "im Vertrauen" machen.

Richter, die später darüber entscheiden, ob Ihnen die vorgeworfene Tat nachgewiesen werden kann, glauben in der Regel Polizeibeamten blind, wenn diese später als Zeugen aussagen, dass das Protokollierte oder Vermerkte wörtlich so gefallen ist, wie von ihnen aufgeschrieben.

 

Daher vergessen Sie niemals die Grundregel Nr. 1:
Keine Aussage ohne Anwalt grds. und ausnahmslos!!!